Bußgeld & Fahrverbot
Blitzer und Bußgeldbescheid in Berlin — Einspruch prüfen
Fristen, Punkte, Fahrverbot: so gehen Sie jetzt vor
Zuerst: Anhörungsbogen oder Bescheid?
Nach einem Verstoß erhalten Sie zunächst meist einen Anhörungsbogen. Dort müssen Sie zur Sache keine Angaben machen. Füllen Sie ihn nicht vorschnell aus, sondern lassen Sie ihn prüfen. Später folgt der Bußgeldbescheid. Für diesen gilt eine feste Frist.
Die Einspruchsfrist: zwei Wochen
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Das Zustelldatum steht meist auf dem Umschlag oder in der Zustellungsurkunde. Heben Sie beides auf.
Was wir prüfen
- Ist das Messverfahren korrekt angewendet worden und das Messgerät ordnungsgemäß eingesetzt?
- Ist die Person auf dem Foto eindeutig als Fahrer identifizierbar?
- Stimmen Tatvorwurf, Tatort, Zeit und Rechtsgrundlage?
- Ist Verjährung eingetreten?
- Gibt es Gründe, ein Fahrverbot zu vermeiden oder in eine höhere Geldbuße umzuwandeln?
Dazu beantragen wir Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle. Erst dann lässt sich seriös sagen, ob ein Einspruch Aussicht hat.
Punkte und Fahrverbot
Je nach Verstoß drohen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei Geschwindigkeitsverstößen kommt ein Regelfahrverbot ab 31 km/h Überschreitung innerorts und ab 41 km/h außerorts in Betracht. Ob es im Einzelfall verhängt wird, hängt von den Umständen ab.
Kosten und Rechtsschutz
Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt sie häufig die Kosten. Wir fragen die Deckung gern für Sie an. Ohne Versicherung nennen wir Ihnen die Kosten vorab.
Für die Ersteinschätzung hilfreich: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, Datum der Zustellung, Tatvorwurf und, falls vorhanden, die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag und melden Sie sich möglichst früh.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Zur Sache müssen Sie keine Angaben machen. Zur Person gelten Pflichtangaben. Lassen Sie den Bogen am besten vorher prüfen.
Wo wird mein Fall in Berlin entschieden?
Zuständig ist zunächst die Bußgeldstelle. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen, entscheidet darüber das Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, 10559 Berlin.
Ersteinschätzung
Was ist passiert?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
