Leistungen

Was wir für Sie tun.

Verkehrsrecht & Strafrecht in Berlin

Unser Schwerpunkt liegt im Verkehrsrecht in Berlin – vom Verkehrsunfall über den Bußgeldbescheid bis hin zur strafrechtlichen Vorladung.

Wir übernehmen für Sie die rechtliche Prüfung, die gesamte Korrespondenz und die Vertretung gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten. So behalten Sie den Überblick und müssen sich nicht selbst mit Fristen, Formularen und rechtlichen Details auseinandersetzen.

Für die Ersteinschätzung oft schon genug: Schreiben oder Bescheid, Datum des Vorfalls, Kennzeichen — den Rest klären wir im Gespräch.

Verkehrsunfallrecht

Nach dem Crash — Schaden gegen die Versicherung

Nach einem Verkehrsunfall kümmern wir uns um die Regulierung Ihrer Ansprüche. Wir klären die Haftungsfrage und machen sämtliche Schadenspositionen für Sie geltend – von Reparaturkosten und Wertminderung über Nutzungsausfall und Mietwagenkosten bis hin zu Schmerzensgeld.

Die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung übernehmen wir für Sie. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Ansprüche sorgfältig geprüft und konsequent vertreten werden.

Mehr: Verkehrsunfall in Berlin →

Reparaturkosten · Wertminderung · Nutzungsausfall · Mietwagen · Schmerzensgeld · Haftungsfrage

Bußgeld & Fahrverbot

Bescheid, Punkte, Fahrverbot

Ein Bußgeldbescheid kann schnell weitreichende Folgen haben – von Punkten in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. Wir prüfen Ihren Bescheid sorgfältig, kontrollieren Messverfahren und Fristen und legen Einspruch ein, wenn dies sinnvoll ist.

Sie erhalten von uns eine klare und realistische Einschätzung Ihrer Chancen und der möglichen Folgen. So wissen Sie frühzeitig, womit Sie rechnen müssen und welche Schritte sinnvoll sind.

Mehr: Blitzer & Bußgeldbescheid in Berlin →

Bußgeldbescheid · Messverfahren · Einspruch · Punkte Flensburg · Fahrverbot · Fristen

Verkehrsstrafrecht

Vorladung oder Vorwurf im Straßenverkehr

Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr – etwa wegen Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs – ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Wir beantragen frühzeitig Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.

Wichtig: Machen Sie gegenüber Polizei oder Behörden keine Angaben zur Sache, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.

Trunkenheit · Unfallflucht · Gefährdung · Akteneinsicht · Vorladung · Aussageverweigerung

Strafrecht

Wenn es ernst wird — diskret und klar

Auch außerhalb des Verkehrsrechts stehen wir Ihnen in strafrechtlichen Angelegenheiten zuverlässig und diskret zur Seite. Wir prüfen die Vorwürfe, verschaffen uns durch Akteneinsicht einen Überblick über die Sachlage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie.

Dabei erklären wir Ihnen verständlich, wo Sie im Verfahren stehen, welche Möglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Strafverteidigung · Akteneinsicht · Verfahrensstand · diskrete Vertretung · Vorladung

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?

Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ob und wie es weitergeht, entscheiden Sie danach.

Soll ich einen Bußgeldbescheid einfach akzeptieren?

Nicht vorschnell. Fristen, Messverfahren und Punkte/Fahrverbot lohnen oft eine kurze Prüfung — bevor Sie rechtskräftig werden lassen.

Brauche ich bei Unfallflucht oder Vorladung sofort einen Anwalt?

Frühzeitig ja sinnvoll: keine Angaben zur Sache ohne Beratung, möglichst rasch Akteneinsicht und eine klare Linie.

Übernehmen Sie auch Mandate außerhalb Berlins?

Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten (OWi) vertreten wir bundesweit. Strafrecht außerhalb Berlins im Einzelfall und nach Kapazität — fragen Sie kurz nach, wir sagen Ihnen klar, ob es passt.

Was soll ich für die erste Kontaktaufnahme bereithalten?

Idealerweise Schreiben oder Bescheid, Datum, Kennzeichen und Ihr Ziel (z. B. Fahrverbot vermeiden, Schaden regulieren). Mehr ist für den Start oft nicht nötig.

Ersteinschätzung

Was ist passiert?

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall — Unfall, Bußgeldbescheid oder Vorladung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

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