Verkehrsunfallrecht
Verkehrsunfall in Berlin — Ihr Anwalt für die Schadenregulierung
Was Sie nach dem Unfall tun sollten und was Ihnen zusteht
Direkt nach dem Unfall
- Unfallstelle absichern, bei Verletzten Rettungsdienst und Polizei rufen (110 / 112).
- Fotos machen: Fahrzeuge, Schäden, Stellung, Straße, Kennzeichen.
- Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren, dazu Zeugen.
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben und keine Schuldfrage vor Ort „klären“.
- Die gegnerische Versicherung nicht allein verhandeln lassen und keine Abfindungserklärung unterzeichnen, bevor die Schäden vollständig feststehen.
Welche Ansprüche Sie haben können
Ist der Unfall nicht oder nur teilweise Ihre Schuld, kommen je nach Fall unter anderem diese Positionen in Betracht: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, Auslagenpauschale, Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei Verletzungen.
Wer zahlt den Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre notwendigen Anwaltskosten, soweit sie für die Schadenregulierung erforderlich sind. Ob das in Ihrem Fall so ist, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Was wir für Sie übernehmen
Wir prüfen die Haftungsfrage, fordern Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an, prüfen Gutachten und Abrechnungen und setzen Ihre Ansprüche notfalls vor dem Amtsgericht oder Landgericht in Berlin durch. Sie erhalten eine klare Einschätzung, womit Sie rechnen können.
Fristen im Blick behalten
Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie davon Kenntnis hatten. Bei Personenschäden und Unfällen mit Auslandsbezug können andere Regeln gelten. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten.
Für die Ersteinschätzung hilfreich: Unfalldatum und Ort, Kennzeichen und Versicherung des Gegners, Fotos, Polizeinummer oder Gutachten, soweit schon vorhanden.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Muss ich als Geschädigter die Anwaltskosten selbst zahlen?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die notwendigen Anwaltskosten. Wir prüfen das in der kostenlosen Ersteinschätzung für Ihren Fall.
Darf ich mir selbst einen Gutachter oder eine Werkstatt aussuchen?
Grundsätzlich ja. Die Versicherung des Gegners darf Ihnen nicht vorschreiben, wen Sie beauftragen. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Wie lange dauert die Regulierung?
Das hängt von Haftungslage und Versicherung ab. Einfache Fälle sind oft nach einigen Wochen erledigt, strittige Fälle dauern länger. Wir halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.
Ich bin selbst mitschuldig. Lohnt sich ein Anwalt trotzdem?
Oft ja. Bei einer Mithaftung zahlt die Versicherung des Gegners den Schaden anteilig. Die Quote ist häufig streitig und lässt sich mit anwaltlicher Hilfe besser einschätzen.
Ersteinschätzung
Was ist passiert?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
